Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die „All In One Media OG“, Jacquingasse 57/14, 1030 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer: 565103i (in der Folge die „Auftragnehmerin“) bietet Coachings und Dienstleistungen zu den Themen Kundenakquise, Marketing und Neukundengewinnung. Die Auftragnehmerin bietet online Schulungen und E-Books (zusammen „digitale Inhalte“), Einzelcoachings, Gruppencoachings an.
Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die folgenden Begriffe die nachstehend beschriebene Bedeutung:
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nimmt.
Vertragsparteien: Die Auftragnehmerin und der Kunde gemeinsam.
Digitale Inhalte: Alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die von der Auftragnehmerin angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Online-Schulungen, E-Books, Einzel- und Gruppencoachings.
Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren.
Leistungen: Alle von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Coachings und Schulungen im Bereich Kundenakquise, Marketing und Neukundengewinnung.
AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
3. Geltungsbereich
Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge die „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.
Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen und Waren an Personen mit Aufenthalt oder (Wohn-)Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Dies geschieht aus sprachlichen, rechtlichen und logistischen Überlegungen und ohne Diskriminierungsabsicht. Bei Nachfragen außerhalb dieser Länder wird sich die Auftragnehmerin um eine individuelle Lösung bemühen.4. Angebot und Vertragsabschluss
Die Website der Auftragnehmerin bildet noch kein wirksames Angebot. Vielmehr handelt es sich um ein „Angebot zur Anbotsstellung“.
Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:
Wenn der Kunde Interesse an einem Vertragsverhältnis mit der Auftragnehmerin hat, nehmen die Vertragsparteien Kontakt miteinander auf. In weiterer Folge wird die Auftragnehmerin den Inhalt des Vertrages und die Kosten mit dem Kunden klären.
Vor Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin den Kunden auf die Geltung dieser AGB hinweisen und ihm diese auf Nachfrage im Pdf-Format dauerhaft zur Verfügung stellen. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien und gelten mit widerspruchsloser Kenntnisnahme des Kunden als wirksam vereinbart.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald sich die Vertragsparteien über den Gegenstand des Vertrages und das Entgelt geeinigt haben.
Der Vertragsabschluss kann auch mündlich erfolgen und ist bindend. Nach Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zusammenfassen und dem Kunden per E-Mail samt Bestätigung des erfolgten Vertragsabschlusses zukommen lassen. Klarstellend wird festgehalten, dass diese Bestätigung nichts daran ändert, dass der Vertrag schon zuvor zustande gekommen ist.
5. Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten im Zweifelsfall noch nicht die USt. Diese sind demnach hinzuzurechnen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Entgelt – auch zur Gänze – im Voraus zu verlangen.
Ob die Zahlung monatlich oder einmalig erfolgt, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden.
Die Forderungen der Auftragnehmerin werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen sieben Tagen bezahlt werden, wird die Auftragnehmerin 9,2 % über den aktuellen Basiszinssatz pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Es bleibt der Auftragnehmerin unbenommen, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Sollte der Kunde mit der Zahlung (auch bloß) einer fälligen Forderung in Verzug geraten, und leistet der Kunde, trotz Mahnung nicht binnen weiterer sieben Tage, so wird der gesamte noch ausstehende Betrag sofort zur Zahlung fällig (“Terminverlust”) und kann zur Gänze (gerichtlich) eingefordert werden. Dies gilt auch im Falle einer Ratenvereinbarung.
Die akzeptierte Zahlungsart ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Sollte diese Zahlungsart seitens des Kunden nicht akzeptiert werden oder nicht möglich sein, kann gegen einen Aufschlag der Transaktions- und Administrationsgebühren eine alternative Zahlungsart (Überweisung, Kreditkarte) genutzt werden. Die Höhe der Transaktionsgebühren richtet sich nach den aktuellen Gebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe und kann auf dessen Website (https://stripe.com/) eingesehen werden. Für jede fehlgeschlagene SEPA-Lastschrift Abbuchung wird die Auftragnehmerin eine Gebühr von EUR 20,- in Rechnung stellen.
6. Terminabsage, -änderung und -vereinbarung
Termine müssen mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder telefonisch abgesagt oder geändert werden. Erfolgt die Stornierung oder Änderung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Termin als wahrgenommen betrachtet und vom Stundenkontingent abgezogen.
Neue Termine sollten mindestens 72 Stunden im Voraus vereinbart werden, um eine verbindliche Zusage zu gewährleisten. Die Auftragnehmerin wird ihr Bestes tun, auch kurzfristige Termine zu ermöglichen. Garantiert werden können jedoch nur Vereinbarungen, die mindestens 72 Stunden im Voraus getroffen werden, sofern die Ressourcen verfügbar sind. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage gemäß den oben genannten Fristen wird der Termin ebenfalls als wahrgenommen betrachtet und vom Stundenkontingent abgezogen.
Bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt, die eine Einhaltung der vereinbarten Termine unmöglich machen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen wird die Auftragnehmerin den Kunden schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Dasselbe gilt für den Kunden, sofern er unvorhergesehene Umstände oder höhere Gewalt nachweisen kann. Der Nachweis muss durch geeignete schriftliche Bestätigungen (z.B. ärztliche Atteste, behördliche Schreiben) erbracht werden. In diesen Fällen wird der Termin nicht als wahrgenommen betrachtet und es wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
7. Werknutzungsbewilligung und Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmerin gewährt dem Kunden die nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) digitale Inhalte ausschließlich für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen (konsumieren). Demnach ist die Nutzung dieser Inhalte außerhalb der Vertragszwecke nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Die Kunden können die digitalen Inhalte zeitlich unbefristet nutzen. Eine Weitergabe (unentgeltlich oder entgeltlich) der digitalen Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist verboten.
Digitale Inhalte (z.B. von Kursen und der Skripten) sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zuge des Kurses oder Coachings bestimmt. Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen diese Inhalte nicht an Dritte weitergegeben oder für kommerzielle Zwecke kopiert, verbreitet oder abgewandelt werden.
Die Auftragnehmerin ist Inhaberin ist ausschließliche Inhaberin sämtlicher Urheberverwertungsrechte an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen). Jegliche Nutzung dieser Inhalte außerhalb der vertragsgegenständlichen Zwecke ist ohne Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Die Nutzung von Marken und Logos der Auftragnehmerin ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
Die genannten urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung der Forderungen der Auftragnehmerin eingeräumt.
Alle Rechte an Video-Testimonials, die die Auftragnehmerin vom Kunden erhält oder mit ihm im Rahmen der Dienstleistungen erstellt, gehen vollständig auf die Auftragnehmerin über. Diese Video-Testimonials dürfen von der Auftragnehmerin für Marketing- und Werbezwecke auf öffentlichen Plattformen (z.B. Website, Social Media) genutzt werden. Eine Entfernung dieser Testimonials von öffentlichen Stellen ist nur möglich, wenn der Kunde, die für die Produktion der Video-Testimonials entstandenen Kosten erstattet. Unbeschadet der hier getroffenen Regelung wird die Auftragnehmerin vom Kunden eine gesonderte Einwilligung im Sinne der DSGVO für die hier genannten Zwecke einholen.
8. Mitwirkungspflicht und Korrekturschleifen
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit anfallenden Genehmigungen oder Änderungswünsche bezüglich der Entwürfe der Auftragnehmerin innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen zu erteilen. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung erfolgen, so wird der Entwurf der Auftragnehmerin als angenommen betrachtet. Dies dient dazu, den Arbeitsprozess kontinuierlich aufrechtzuerhalten und festgelegte Zielvorgaben nicht zu gefährden sowie mögliche Verzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten zu vermeiden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihr Bestes zu tun und bei Möglichkeit zusätzliche Ressourcen einzusetzen, um das vom Kunden gewünschte Endergebnis bei finalen Entwürfen zu erreichen. Für jeden von der Auftragnehmerin erstellten Entwurf sind jedoch maximal zwei Korrekturschleifen vorgesehen. Nach der zweiten Überarbeitung wird der Entwurf als final betrachtet. Jegliche weiteren Änderungswünsche, die über diese zwei Korrekturschleifen hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen.
Der Kunde teilt der Auftragnehmerin jeweils vor dem Start geplanter Werbekampagnen das dafür vorgesehene tägliche Werbebudget mit, informiert sie unverzüglich über Änderungen und stellt alle für die Arbeit der Auftragnehmerin erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
9. Leistungsstörungen
10. Zusätzliche Arbeiten und Pauschalverträge
Zusätzliche Arbeiten, die außerhalb der Vertragsvereinbarung anfallen, werden mit einem Stundensatz von € 300,00 zzgl. USt. verrechnet. Für Bestandskunden können jedoch individuelle Angebote gemacht werden.
Wenn der Kunde Arbeiten, die er bei der Auftragnehmerin im Rahmen eines Pauschalvertrags in Auftrag gegeben hat, aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Auftragnehmerin gelegen sind, einseitig ändert oder abbricht (ohne die laufende Betreuung durch die Auftragnehmerin zu beeinträchtigen), muss er der Auftragnehmerin, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung und alle angefallenen Kosten erstatten. Zusätzlich bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Pauschalen für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin verursacht wurde. Die im § 1168 AGBG vorgesehene Anrechnungsvergütung wird ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der Kunde die Auftragnehmerin gegen alle Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Auftragnehmerin, schad- und klaglos halten.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verarbeitet Daten ausschließlich in jenem Umfang, der für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen, sowie berechtigter Interessen erforderlich und gerechtfertigt ist (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO).
Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.
Darüber hinaus macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter (bspw der Kunden der Kunden) verarbeitet, werden die Auftragenehmerin und der Kunde einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen.
12. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung der Auftragnehmerin ist der Höhe nach beschränkt mit der Höhe des Auftragswertes. Die in diesem Punkt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich etwaiger Subunternehmer. Die Haftung der Auftragnehmerin für entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die in den Coachings kommunizierten Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kundens, die kommunizierten Inhalte rechtskonform umzusetzen.
13. Beiziehung von Subunternehmern
Die Auftragnehmerin kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmern bedienen.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über derartige Änderungen wird die Auftragnehmerin den Kunden durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren.
Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
Die Auftragnehmerin wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen. Setzt der Kunde nach Bekanntgabe der Änderungen die Nutzung der Dienstleistungen fort, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Dauer der Vertragsbeziehung
Die Dauer der Vertragsbeziehung richtet sich nach dem, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Wurde eine fixe Vertragslaufzeit vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung für diese Dauer ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht binnen einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Vertragsbeziehung erneut um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer. Diese gilt für die folgenden Vertragsperioden sinngemäß.
Wurde keine fixe Vertragslaufzeit vereinbart, gilt nachstehendes: Die Vertragsbeziehung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zum 31.3., 30.6., 30.9 oder 31.12. möglich.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
17. Sonstiges
Falls ein Teil dieser AGB unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin jegliche Änderungen seiner Kontaktinformationen (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift) unverzüglich mitzuteilen, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten. Alle Mitteilungen der Auftragnehmerin an den Kunden erfolgen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse und gelten als zugegangen, wenn sie an diese Adresse gesendet wurden.
Die Auftragnehmerin empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern. Diese AGB werden auf der Website der Auftragnehmerin gespeichert und können dort heruntergeladen werden.
(Stand: Juli 2024)