Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die „All In One Media GmbH“, Landstraßer Gürtel 9/14, 1030 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer: FN 647738 g (in der Folge die „Auftragnehmerin“) bietet Coachings und Dienstleistungen zu den Themen Kundenakquise, Marketing und Neukundengewinnung. Die Auftragnehmerin bietet digitale Inhalte, Einzel- & Gruppencoachings, sowie sonstige Agenturdienstleistungen an. Diese umfassen die Entwicklung von Online-Werbekampagnen, die Gestaltung und Implementierung von Webseiten und weitere Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen, um die Sichtbarkeit und den Erfolg ihrer Kunden online zu steigern.
Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die folgenden Begriffe die nachstehend beschriebene Bedeutung:
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nimmt.
Vertragsparteien: Die Auftragnehmerin und der Kunde gemeinsam.
Digitale Inhalte: Alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die von der Auftragnehmerin angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Online-Schulungen, E-Books, Einzel- und Gruppencoachings.
Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren.
Leistungen: Alle von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Coachings, Schulungen und Agenturdienstleistungen im Bereich Kundenakquise, Marketing und Neukundengewinnung.
AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Arbeitstage: Arbeitstage sind alle Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen (Bundesland Wien) im Sitzland der Auftragnehmerin.
Leistungskontingent: Die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten oder zum jeweiligen Zeitpunkt noch verfügbaren Einheiten, wie Stunden, Kampagnen oder andere Leistungseinheiten, die der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit nutzen kann.
Online-Werbekampagne (kurz: “Kampagne”): Geplante Marketing- und Werbemaßnahme, die vom Kunden initiiert und in digitalen Kanälen mit der Auftragnehmerin ausgeführt werden, um gezielte Botschaften an eine bestimmte Zielgruppe zu übermitteln.
Werbekonten: Spezifische Kundenkonten in Werbeplattformen, die für die Verwaltung, Durchführung und Abrechnung von Online-Werbekampagnen verwendet werden.
3. Geltungsbereich
Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge die „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.
Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen und Waren an Personen mit Aufenthalt oder (Wohn-)Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Dies geschieht aus sprachlichen, rechtlichen und logistischen Überlegungen und ohne Diskriminierungsabsicht. Bei Nachfragen außerhalb dieser Länder wird sich die Auftragnehmerin um eine individuelle Lösung bemühen.
4. Angebot und Vertragsabschluss
Die Website der Auftragnehmerin bildet noch kein wirksames Angebot. Vielmehr handelt es sich um ein „Angebot zur Anbotsstellung“.
Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:
Wenn der Kunde Interesse an einem Vertragsverhältnis mit der Auftragnehmerin hat, nehmen die Vertragsparteien Kontakt miteinander auf. In weiterer Folge wird die Auftragnehmerin den Inhalt des Vertrages und die Kosten mit dem Kunden klären.
Vor Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin den Kunden auf die Geltung dieser AGB hinweisen und ihm diese auf Nachfrage im PDF-Format dauerhaft zur Verfügung stellen. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien und gelten mit widerspruchsloser Kenntnisnahme des Kunden als wirksam vereinbart.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald sich die Vertragsparteien über den Gegenstand des Vertrages und das Entgelt geeinigt haben.
Der Vertragsabschluss kann auch mündlich erfolgen und ist bindend. Nach Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zusammenfassen und dem Kunden per E-Mail samt Bestätigung des erfolgten Vertragsabschlusses zukommen lassen. Klarstellend wird festgehalten, dass diese Bestätigung nichts daran ändert, dass der Vertrag schon zuvor zustande gekommen ist.
Der Vertragsabschluss kann durch die Nutzung einer Softwarelösung erfolgen, deren Benutzeroberfläche teilweise oder vollständig auf Englisch verfügbar sein kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle wesentlichen Vertragsinhalte in deutscher Sprache gehalten sind, auch wenn bestimmte Bedienelemente oder das digitale Zertifikat der Signatur in englischer Sprache dargestellt werden.
5. Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten im Zweifelsfall noch nicht die USt. Diese sind demnach hinzuzurechnen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Entgelt – auch zur Gänze – im Voraus zu verlangen.
Ob die Zahlung monatlich oder einmalig erfolgt, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden.
Die Forderungen der Auftragnehmerin werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen sieben Tagen bezahlt werden, wird die Auftragnehmerin 9,2 % über den aktuellen Basiszinssatz der Zentralbank der Europäischen Union pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Es bleibt der Auftragnehmerin unbenommen, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex (VPI 2020). Die Preisänderung richtet sich nach der durchschnittlichen Änderungen in den letzten zwölf Monaten vor der Preisänderung. Im ersten Jahr der Geschäftsbeziehung erfolgt keine Inflationsanpassung.
Sollte der Kunde mit der Zahlung (auch bloß) einer fälligen Forderung in Verzug geraten, und leistet der Kunde, trotz Mahnung nicht binnen weiterer sieben Tage, so wird der gesamte noch ausstehende Betrag sofort zur Zahlung fällig („Terminverlust“) und kann zur Gänze (gerichtlich) eingefordert werden. Dies gilt auch im Falle einer Ratenvereinbarung.
Die akzeptierte Zahlungsart ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Sollte diese Zahlungsart seitens des Kunden nicht akzeptiert werden oder nicht möglich sein, kann gegen einen Aufschlag der Transaktions- und Administrationsgebühren eine alternative Zahlungsart (Überweisung, Kreditkarte) genutzt werden. Die Höhe der Transaktionsgebühren richtet sich ungefähr nach den aktuellen Gebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe und kann auf dessen Website (www.stripe.com) eingesehen werden. Für jede fehlgeschlagene SEPA-Lastschrift Abbuchung wird die Auftragnehmerin eine Gebühr von EUR 20,- in Rechnung stellen.
6. Terminabsage, -änderung und -vereinbarung
Termine müssen mindestens zwei Arbeitstage im Voraus per E-Mail oder telefonisch abgesagt oder geändert werden. Erfolgt die Stornierung oder Änderung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Termin als wahrgenommen betrachtet und entweder dem Stundenkontingent angerechnet oder dem Kunden in Rechnung gestellt, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
Neue Termine sollten mindestens 3 Arbeitstage im Voraus vereinbart werden, um eine verbindliche Zusage zu gewährleisten. Die Auftragnehmerin wird ihr Bestes tun, auch kurzfristige Termine zu ermöglichen. Garantiert werden können jedoch nur Vereinbarungen, die mindestens 3 Arbeitstage im Voraus getroffen werden, sofern die Ressourcen verfügbar sind. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage innerhalb der festgelegten Fristen wird der Termin ebenfalls als wahrgenommen betrachtet. Je nach Vereinbarung wird der für den Termin vorgesehene Anspruch entweder verrechnet oder vom vorhandenen Stundenkontingent abgezogen.
Bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt, die eine Einhaltung der vereinbarten Termine unmöglich machen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen wird die Auftragnehmerin den Kunden schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.
Dasselbe gilt für den Kunden, sofern er unvorhergesehene Umstände oder höhere Gewalt nachweisen kann. Ein Nachweis durch geeignete schriftliche Bestätigungen (z.B. ärztliche Atteste, behördliche Schreiben) kann in solchen Fällen von der Auftragnehmerin eingefordert werden und muss folglich vom Kunden erbracht werden. In diesen Fällen wird der Termin nicht als wahrgenommen betrachtet und es wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
7. Werknutzungsbewilligung und Eigentumsvorbehalt
Die Auftragnehmerin gewährt dem Kunden die nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) digitale Inhalte ausschließlich für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen (konsumieren). Demnach ist die Nutzung dieser Inhalte außerhalb der Vertragszwecke nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Die Kunden können die digitalen Inhalte zeitlich unbefristet nutzen. Eine Weitergabe (unentgeltlich oder entgeltlich) der digitalen Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist verboten.
Digitale Inhalte sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zuge der Zusammenarbeit bestimmt. Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen diese Inhalte nicht an Dritte weitergegeben oder für kommerzielle Zwecke kopiert, verbreitet oder abgewandelt werden.
Die Auftragnehmerin ist ausschließliche Inhaberin sämtlicher Urheberverwertungsrechte an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Social Media oder auf passwortgeschützten Plattformen). Jegliche Nutzung dieser Inhalte außerhalb der vertragsgegenständlichen Zwecke ist ohne Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Die Nutzung von Marken und Logos der Auftragnehmerin ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erzeugten und für den Gebrauch des Kunden angepassten digitalen Inhalten sowie an den finalen Entwürfen (z.B. Grafiken, Texte) werden dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen der Auftragnehmerin eingeräumt. Diese Rechte sind ausschließlich für den eigenständigen Gebrauch des Kunden bestimmt und beinhalten keine Weiterveräußerungsrechte.
Alle Rechte an schriftlichen Rezensionen oder audiovisuellen Erfahrungsberichten (Video-Testimonials), welche die Auftragnehmerin vom Kunden erhält oder mit ihm im Rahmen der Dienstleistungen erstellt, gehen vollständig auf die Auftragnehmerin über. Diese Video-Testimonials dürfen von der Auftragnehmerin für Marketing- und Werbezwecke auf öffentlichen Plattformen (z.B. Website, Social Media) genutzt werden. Eine Entfernung dieser Testimonials von öffentlichen Stellen ist nur möglich, wenn der Kunde, die für die Produktion der Video-Testimonials entstandenen Kosten erstattet. Unbeschadet der hier getroffenen Regelung wird die Auftragnehmerin vom Kunden eine gesonderte Einwilligung im Sinne der DSGVO für die hier genannten Zwecke einholen.
8. Mitwirkungspflicht und Kommunikation
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit anfallenden Genehmigungen oder Änderungswünsche bezüglich der Entwürfe der Auftragnehmerin innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen schriftlich per E-Mail zu erteilen, es sei denn, die Auftragnehmerin bestimmt eine andere Kommunikationsform. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung erfolgen, so wird der Entwurf der Auftragnehmerin als angenommen betrachtet. Dies dient dazu, den Arbeitsprozess kontinuierlich aufrechtzuerhalten und festgelegte Zielvorgaben nicht zu gefährden sowie mögliche Verzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten zu vermeiden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihr Bestes zu tun und bei Möglichkeit zusätzliche Ressourcen einzusetzen, um das vom Kunden gewünschte Endergebnis bei finalen Entwürfen zu erreichen. Für jeden von der Auftragnehmerin erstellten Entwurf sind jedoch maximal zwei Korrekturschleifen vorgesehen. Nach der zweiten Überarbeitung wird der Entwurf als final betrachtet. Jegliche weiteren Änderungswünsche, die über diese zwei Korrekturschleifen hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen.
Das Feedback des Kunden zu den Entwürfen der Auftragnehmerin sollte klar und zielorientiert sein und sich an den festgelegten Zielen der Zusammenarbeit orientieren.
Es wird vereinbart, dass stets nur eine Kontaktperson seitens des Kunden definiert wird, die für die Kommunikation mit der Auftragnehmerin zuständig ist. Diese Kontaktperson ist dafür verantwortlich, sämtliche relevante Informationen an das eigene Team weiterzuleiten. Standardmäßig wird die Person, welche die Vertragsvereinbarung signiert hat, als Kontaktperson bestimmt, es sei denn, der Kunde macht nachträglich eine andere Bestimmung.
Die beim Start der Zusammenarbeit definierten Kommunikationskanäle der „Customer Success”-Abteilung der Auftragnehmerin sind die einzig gültigen Kommunikationskanäle für die Übermittlung relevanter Informationen und Feedbacks im Rahmen der Zusammenarbeit. Die Auftragnehmerin kann nicht für Verzögerungen oder Unklarheiten haftbar gemacht werden, die aus der Übermittlung von Informationen über andere, nicht vereinbarte Kommunikationswege resultieren. Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Mitteilungen ausschließlich über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zu senden.
9. Leistungsstörungen
10. Werbekonten & Online-Werbekampagnen
Sollte im Rahmen der in der Vereinbarung enthaltenen Leistungen Werbekonten erforderlich sein (z.B. für die Schaltung von Online-Werbekampagnen), ist der Kunde dafür verantwortlich, die Erstellung und Freigabe aller für seine Kampagnen notwendigen Werbekonten zu übernehmen. Die Auftragnehmerin stellt Leitfäden bereit, um den Kunden in diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine funktionierende Zahlungsmethode für seine Werbekonten zu hinterlegen, die nicht nur gedeckt, sondern auch durchgehend funktional ist, um eine reibungslose Abwicklung der Kampagnen zu gewährleisten. Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf eine unzureichende Zahlungsmethode oder sonstige Probleme mit dem Werbekonto zurückzuführen sind, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Sollten die vereinbarten Leistungen die Schaltung von Online-Werbekampagnen enthalten, kann pro Kalendermonat für jede vereinbarte Kampagne entweder eine Überarbeitung oder eine Neuentwicklung in Auftrag gegeben werden. Die Fertigstellung einer überarbeiteten oder neuen Kampagne ist nicht zwingend innerhalb desselben Monats erforderlich und wird individuell basierend auf den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Kampagne festgelegt. Eine Beauftragung zur Überarbeitung oder Neuentwicklung ist nur vor oder nach der aktuellen Entwicklungsphase möglich, jedoch nicht während dieser. Zwischen zwei Entwicklungsphasen von Kampagnen kann ein Mindestzeitraum von zwei Wochen liegen. Die Auftragnehmerin wird ihr Bestes tun, auf unvorhergesehene Änderungen flexibel zu reagieren, sofern dies im Interesse des Kunden dienlich ist und die Ressourcen dies zulassen.
Für die Entwicklung einer Kampagne kann die Auftragnehmerin eine Vorlaufzeit von mindestens 3-4 Wochen in Anspruch nehmen, je nach Komplexität und Umfang der Kampagne auch mehr. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt und der Genehmigung aller erforderlichen Informationen durch die Auftragnehmerin.
Die Anzahl der vereinbarten Kampagnen soll mit der Summe an aktiven und von der Auftragnehmerin verwalteten Kampagnen auf den Werbeplattformen in Einklang stehen. Kurzfristig können weitere Kampagnen parallel laufen (z.B. für Split-Tests), um die Kampagne mit der besten Performance zu ermitteln. Mittel- und langfristig jedoch strebt die Auftragnehmerin an, die vereinbarte Anzahl der von ihr verwalteten Kampagnen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen beizubehalten.
Der Kunde teilt der Auftragnehmerin jeweils vor dem Start geplanter Kampagnen das dafür vorgesehene (tägliche) Werbebudget mit, informiert sie unverzüglich über Änderungen und stellt alle für die Arbeit der Auftragnehmerin erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen jederzeit rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Für die effiziente Umsetzung kann die Auftragnehmerin auf das Werbebudget für neue Kampagnen schließen, indem sie das Budget vorheriger Kampagnen prüft. Der Kunde hat jederzeit Einblick auf das genutzte Werbebudget über seine Werbekonten. Die Auftragnehmerin wird stets darauf achten, dass das verfügbare Werbebudget eingehalten wird und der Kunde über Änderungen informiert wird; letztlich liegt die Verantwortung der Prüfung hierfür jedoch beim Kunden, da die Abrechnung direkt zwischen den Werbeplattformen und seinen Zahlungsmitteln erfolgt. Die Auftragnehmerin kann nicht für entstandene Werbekosten verantwortlich gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die durch die Auftragnehmerin verwalteten Kampagnen nicht eigenmächtig über die Werbekonten zu verändern oder durch Dritte verändern zu lassen. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für resultierende Leistungsverluste von eigenmächtig oder durch Dritte veränderte Kampagnen und es wird keine Kompensation seitens der Auftragnehmerin dafür fällig.
Falls nicht anders vereinbart, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die finale Konvertierung von generierten Kontakten zu tatsächlichen Endkunden eigenständig durchzuführen. Die Auftragnehmerin kann hierbei mit digitalen Inhalten unterstützend tätig werden, um den Konvertierungsprozess zu optimieren, ist jedoch nicht verpflichtet, diese Unterstützung kostenfrei zu erbringen. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle nachgelagerten Maßnahmen, die zur erfolgreichen Umwandlung von Interessenten in Endkunden führen sollen, effizient gestaltet und umgesetzt werden.
Kampagnen können ohne eine spezifisch vereinbarte Laufzeit laufen und bleiben bis zum Abruf des Kunden aktiv, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes schriftlich festgehalten. Der Abruf der Kampagnen durch den Kunden kann jederzeit per E-Mail an die für die Zusammenarbeit definierten Kommunikationskanäle erfolgen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für fortlaufende Kosten durch weiterlaufende Kampagnen, wenn keine ausdrückliche Anweisung zur Beendigung der Kampagne durch den Kunden erfolgt.
11. Zusätzliche Arbeiten, Pauschalverträge und Leistungskontingente sowie Verfall von Leistungskontingenten
Zusätzliche Arbeiten, die außerhalb der Vertragsvereinbarung anfallen, werden mit einem Stundensatz von € 300,00 zzgl. USt. verrechnet. Für Bestandskunden können jedoch individuelle Angebote gemacht werden.
Falls im Vertrag Supportleistungen der Auftragnehmerin enthalten sind, beschränkt sich dieser Support auf die im Vertrag ausdrücklich spezifizierten Dienstleistungen und Kommunikationsmittel. Der Support umfasst üblicherweise die Behebung technischer Probleme und die Bereitstellung von Informationen, sofern dies mit den vertraglichen Vereinbarungen im Einklang steht. Supportanfragen müssen über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle gestellt werden. Weitergehende Supportleistungen sind nicht enthalten und können gegebenenfalls in gesonderten Vereinbarungen geregelt werden.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, in den Wochen des 24. und 31. Dezembers, sowie außerhalb von Arbeitstagen keine neuen Arbeiten zu veröffentlichen oder weiterzuentwickeln. In dieser Zeit werden laufende Projekte pausiert und erst in den nächstfolgenden Arbeitstagen fortgesetzt.
Wenn der Kunde Arbeiten, die er bei der Auftragnehmerin im Rahmen eines Pauschalvertrags in Auftrag gegeben hat, aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Auftragnehmerin gelegen sind, einseitig ändert oder abbricht (ohne die laufende Betreuung durch die Auftragnehmerin zu beeinträchtigen), muss er der Auftragnehmerin, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung und alle angefallenen Kosten erstatten. Zusätzlich bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Pauschalen für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Auftragnehmerin verursacht wurde. Die im § 1168 AGBG vorgesehene Anrechnungsvergütung wird ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der Kunde die Auftragnehmerin gegen alle Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Auftragnehmerin, schad- und klaglos halten.
Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die ihm vertraglich zur Verfügung stehenden Leistungskontingente jeweils innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit aktiv in Anspruch zu nehmen. Nicht genutzte Kontingente verfallen automatisch am Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit, und es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Erstattung. Diese Regelung gilt für alle vereinbarten Leistungseinheiten, sofern im jeweiligen Vertrag nicht anders schriftlich vereinbart.
12. Software- und Toolnutzung
Im Rahmen der Zusammenarbeit nimmt sich die Auftragnehmerin das Recht heraus, dem Kunden ein Konto auf ihrer Softwarelösung „FunnelConsole” zur Verfügung zu stellen. Dieses Konto dient primär der technischen Umsetzung und Verwaltung von digitalen Inhalten (z.B. der Umsetzung von Kampagnen). Sollte der Kunde eine andere Softwarelösung als „FunnelConsole” bevorzugen, liegt es in seiner alleinigen Verantwortung, diese selbst aufzusetzen und zu verwalten. Die Auftragnehmerin übernimmt in diesem Fall keine direkte Unterstützung oder Verwaltung der vom Kunden gewählten alternativen Software, bietet aber eine allgemeine Anleitung an, was für die technische Umsetzung erforderlich ist, ohne eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung in Bezug auf die konkrete Ausführung auf der gewählten Software zu geben.
Für die Nutzung der Softwarelösung „FunnelConsole“ gelten primär die Softwarelizenzbedingungen, welche einen integralen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen darstellen und können auf unserer Website der Software (www.funnelconsole.com) eingesehen werden.
Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin werden primär durch die AGB geregelt, während die Nutzung der Softwarelösung durch die Softwarelizenzbedingungen bestimmt wird. Im Falle von Konflikten hat der spezifische Vertrag Vorrang (lex specialis).
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verarbeitet Daten ausschließlich in jenem Umfang, der für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen, sowie berechtigter Interessen erforderlich und gerechtfertigt ist (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO).
Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.
Darüber hinaus macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter (bspw der Kunden der Kunden) verarbeitet, werden die Auftragenehmerin und der Kunde einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen.
14. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung der Auftragnehmerin ist der Höhe nach beschränkt mit der Höhe des Auftragswertes. Die in diesem Punkt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich etwaiger Subunternehmer. Die Haftung der Auftragnehmerin für entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die in den Coachings kommunizierten Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden, die kommunizierten Inhalte rechtskonform umzusetzen.
15. Beiziehung von Subunternehmern
Die Auftragnehmerin kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmern bedienen.
15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über derartige Änderungen wird die Auftragnehmerin den Kunden durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Die Auftragnehmerin wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen. Setzt der Kunde nach Bekanntgabe der Änderungen die Nutzung der Dienstleistungen fort, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15. Dauer der Vertragsbeziehung
Der Kunde und die Auftragnehmerin vereinbaren, dass sie Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit haben und diese anstreben. Die Dauer der Vertragsbeziehung richtet sich nach den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Wurde eine fixe Vertragslaufzeit vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung für diese Dauer ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht innerhalb einer Kündigungsfrist von der Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Vertragsbeziehung automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer. Diese Regelung gilt für die folgenden Vertragsperioden sinngemäß. Wurde keine fixe Vertragslaufzeit vereinbart, gilt nachstehendes: Die Vertragsbeziehung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist jeweils nur zum 31.12. möglich.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
17. Sonstiges
Die in diesen AGB verwendeten Überschriften dienen lediglich zur besseren Übersicht und haben keinerlei Auswirkungen auf die Auslegung der Bestimmungen. Sie sind weder Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, noch beeinflussen sie deren rechtliche Wirkung. Falls ein Teil dieser AGB unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin jegliche Änderungen seiner Kontaktinformationen (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift) unverzüglich mitzuteilen, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten. Alle Mitteilungen der Auftragnehmerin an den Kunden erfolgen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse und gelten als zugegangen, wenn sie an diese Adresse gesendet wurden. Die Auftragnehmerin empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern. Diese AGB werden auf der Website der Auftragnehmerin gespeichert und können dort heruntergeladen werden.
(Stand: April 2025)